Allgemeine Geschäftsbedingungen
Teilnahmebedingungen für Integrationskurse
Die Integrationskurse des Bildungsinstituts Kavalchuk werden nach aktuellem Angebot der jeweiligen Standorte und unter Berücksichtigung folgender Teilnahmebedingungen, die Vertragsbestandteil sind, durchgeführt.
1. Angaben zum Vertrag/Zugangsvoraussetzungen
1.1 Der/die TeilnehmerIn (im Folgenden „TN“ genannt) muss den Vertrag vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllen. Für unwahre oder unvollständige Angaben haftet der TN.
1.2 Bestehen besondere Zugangsvoraussetzungen, müssen diese von dem/der TN erfüllt werden.
2. Kosten
2.1 Für die Teilnahme am Integrationssprachkurs haben nach § 9 (1) IntV Ausländer einen Kostenbeitrag in Höhe von 1,95 € pro Unterrichtseinheit zu leisten. Zur Zahlung ist nach § 43 Abs. 3 Satz 5 des Aufenthaltsgesetzes auch derjenige verpflichtet, der dem Ausländer zur Gewährung des Lebensunterhalts verpflichtet ist.
2.2 Der Kostenbeitrag ist für jedes Modul (100 UE) an den Träger des Integrationssprachkurses zum Beginn des Moduls zu entrichten.
2.3 Ausländer, die einen Kurs innerhalb eines Moduls von je 100 UE abbrechen oder an Unterrichtsterminen nicht teilnehmen, bleiben zur Leistung des Kostenbeitrags für das gesamte Modul verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn Ausländer aus Gründen, die sie nicht zu vertreten haben, am Kurs nicht teilnehmen können oder den Kurs nach § 14 Abs. 2 Satz 2 IntV wechseln. Der geleistete Kostenbeitrag wird in diesem Fall zurückerstattet.
2.4 Das BAMF befreit auf Antrag Ausländer, die Leistungen nach dem SGB II oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB Xll beziehen, gegen Vorlage eines aktuellen Nachweises von der Pflicht, einen Kostenbeitrag zu leisten. Ausländer, die von der Kostenbeitragspflicht befreit wurden, sind verpflichtet, dem BAMF unverzüglich mitzuteilen, wenn ihnen Leistungen oder Hilfen nach Satz 1 nicht mehr gewährt werden.
2.5 Eine Kostenbeitragspflicht besteht nicht für die Ausländischen Familienangehörigen von Spätaussiedlern nach § 7 Abs. 2 Satz 1 des Bundesvertriebenengesetztes.
3. Durchführung/Laufzeit des Vertrages/Kündigungsmöglichkeiten/Wechsel
3.1 Die Durchführung des Integrationssprachkurses ist an eine Teilnehmermindestzahl gebunden. Bei zu geringer TN-Zahl oder aus wichtigem Grund kann der Integrationssprachkurs abgesagt werden. Bei Kursabsage wird der Bestätigungsschein zurückgegeben. Mit Rückgabe des Bestätigungsscheines gilt die Anmeldung als nicht erfolgt. Schadenersatzansprüche bestehen nicht. Bereits bezahlte Kostenbeiträge für Kurse, die nicht zu Stande kommen, werden zurückerstattet.
3.2 Die bindende Laufzeit des Vertrages beträgt mindestens ein Modul (100 UE); der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Modul (100 UE), wenn er nicht fristgerecht gekündigt wird.
3.3 Die Teilnahme an einem Integrationssprachkurs kann jeweils mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines jeden Moduls (100 UE) ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Die Kündigung bedarf einer Schriftform und muss dem Bildungsinstitut Kavalchuk spätestens 14 Tage vor Ende des Moduls schriftlich vorliegen.
3.4 Der Kursträger darf grundsätzlich nur nach Abschluss eines Moduls (100 UE) gewechselt werden. Das BAMF kann insbesondere im Falle des Umzugs, des Übergangs in Teilzeit- oder Vollzeitkurse, zur Ermöglichung der Kinderbetreuung und der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit einen Wechsel vor Abschluss eines Moduls gestatten, ohne Anrechnung der nicht mehr besuchten Unterrichtsstunden des Moduls auf die Förderdauer (§14 Abs. 2 IntV)
4. Pflichten des/der TN: Der/die TN verpflichtet sich,
4.1 eine Änderung seiner/ihrer Privat- oder Versandanschrift und Telefonnummer umgehend schriftlich mitzuteilen,
4.2 am Unterricht einschließlich aller Prüfungen regelmäßig teilzunehmen und mitzuarbeiten,
4.3 die vorgesehenen Arbeitsmittel, soweit diese nicht gestellt werden, auf eigene Koste anzuschaffen,
4.4 die Anweisungen der MitarbeiterInnen und der Hausverwaltung im Schulgebäude und in sonstigen Einrichtungen im Rahmen der Hausordnung und/oder Schulordnung zu befolgen,
4.5 Störungen des Unterrichts zu unterlassen,
4.6 alle zur Verfügung gestellten Geräte und Materialien sowie die Unterrichtsräume pfleglich zu behandeln,
4.7 das Rauchen in den Unterrichtsräumen zu unterlassen.
5. Ausschluss: Das Bildungsinstitut Kavalchuk behält sich vor, TN vom Integrationssprachkurs auszuschließen,
5.1 falls die erforderlichen Zugangsvoraussetzungen nicht bestehen,
5.2 falls der/die TN gegen die Pflichten als TN vorsätzlich oder grob fahrlässig verstoßen hat,
5.3 falls er/sie seiner/ihrer Zahlungsverpflichtung (siehe Punkt 2.2) nicht nachkommt,
5.4 falls in Abstimmung mit dem BAMF nachweisbar festzustellen ist, dass das Bildungsziel durch den/die TN nicht erreicht werden kann.
5.5 Für evtl. entstandene Schäden hat der/die TN aufzukommen.
6. Teilnahmebescheinigung
6.1 Der Kursträger stellt jedem TN eine Bescheinigung über die ordnungsgemäße Teilnahme am Ende eines Moduls (100 UE) aus. Ordnungsgemäß ist die Teilnahme, wenn ein TN so regelmäßig am Kurs teilnimmt, dass ein Kurserfolg möglich ist und der Lernerfolg insbesondere nicht durch Kursabbruch oder häufige Nichtteilnahme gefährdet ist.
7. Haftung
7.1 Das Bildungsinstitut Kavalchuk übernimmt gegenüber dem/der TN an allen Veranstaltungen nur die Haftung für Unfälle im Umfang seiner Haftpflichtversicherung. Für Personen- und Sachschäden, die dem/der TN an den Kursen durch Dritte zugefügt werden, haftet das Bildungsinstitut Kavalchuk nicht.
7.2 Das Bildungsinstitut Kavalchuk haftet für Personen- und Sachschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seitens des Bildungsinstituts Kavalchuk; es haftet nicht für etwaige Vermögensschäden des/der TN, die aus einem nicht zustande gekommenen Kurs resultieren.
7.3 Für abhanden gekommene Gegenstände und Garderobe haftet das Bildungsinstitut Kavalchuk nicht.
7.4 Die TN haften dem Bildungsinstitut Kavalchuk für Schäden, die sie verschulden, nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
8. Änderungen/Salvatorische Klausel
8.1 Abweichende Nebenabrede, Änderungen, Ergänzungen und anderes sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
8.2 Sollte eine der Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine rechtlich wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem beabsichtigten Zweck am nächsten kommt.